Die Hamburger Telemann Gesellschaft.


Mitgliedsantrag



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Auszug aus der Satzung § 5 / Mitgliedschaft.

1) Mitglieder des Vereins können natürliche sowie juristische Personen und Personenvereinigungen werden. Auch Personenvereinigungen haben nur eine Stimme, die durch einen berechtigten Vertreter ausgeübt wird.
2) Die Mitgliedschaft wird aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung durch Beschluß des Vorstandes erworben.
3) Die Mitgliedschaft erlischt:
a) bei natürlichen Personen durch den Tod, bei juristischen Personen und Gesellschaften, die nicht juristische Personen sind, durch deren Auflösung.
b) durch Austritt, der mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluß eines Geschäftsjahres schriftlich erklärt werden muß.
c) durch Ausschluss, der durch den Beschluss des Vorstandes erfolgt und von der folgenden Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.
4) Bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein haben die Mitglieder keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
5) Der Vorstand kann eine Ehrenmitgliedschaft vorschlagen, die von der Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.

Die vollständige Satzung steht Ihnen auf Anforderung selbstverständlich zur Verfügung.